Wer braucht eine logopädische Behandlung?
Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen:
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich oder angeborenen Hörstörungen
- Klein- und Schulkinder mit Problemen der Aussprache oder des Spracherwerbs
- Schulkinder mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen (z.B. Stottern)
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multipler Sklerose
- Erwachsene und Kinder mit Stimmstörungen, organisch bedingt (z.B. Kehlkopfoperation) oder funktionell bedingt (z.B. stetige Heiserkeit)
- Kinder und Jugendliche mit fehlerhaftem Schluckmuster
Unser Praxiseingang in Ibbenbüren
Ziel der logopädischen Behandlung:
- Die Patientin / der Patient soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen.
Empfangsbereich in Ibbenbüren
Wartebereich in Ibbenbüren
Kosten einer logopädischen Therapie:
- Die logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
- Auf Verordnung des Arztes (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe) wird die logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
- Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 % (eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich).
Unsere Praxis bietet:
- Eine behindertengerechte Einrichtung
- Parkplätze vor der Praxis
- Hausbesuche
- Therapie im Kindergarten bei Integrationskindern
- Regelmäßige Elternabende in unserer Praxis
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Heilmittelerbringern
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu allen Therapiebereichen
Therapieraum in Ibbenbüren
Therapieraum in Hörstel